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Folgende Regeln sind bindend für die Nutzung von axando

1. Freie Entscheidung

Der Wille zur Unterstützung durch den Wissens-Anbieter erfolgt auf freiwilliger Basis, d.h. er allein entscheidet, ob er dem Anfragenden helfen will oder nicht.

2. Der axando-Tarif

Die vereinbarte Vergütung in EUR für die Erst-Beratung (max. 5 Tage) darf nur 1/3 der üblichen Beratungsvergütung betragen. Hierbei sind Höchstsätze pro Beratungskategorie und Berufserfahrung (in Jahren) zu beachten (s. Formular "Experte werden").

3. Leistung und Gegenwert

Alternativ zu einer monetären Vergütung können Wissens-Anbieter und -Nachfrager auch eine "nicht monetäre Vergütung" vereinbaren (bspw. in Form von Unternehmens-Anteilen, Produkten des Unternehmens). Hierbei obliegt es den beiden Parteien sich auf einen adäquaten Gegenwert für die zu erbringende Leistung zu einigen.

4. Nebenkosten fair verhandeln

Allgemein gilt die Regel, dass als Nebenkosten mind. die Fahrtkosten und etwaige Unterbringungskosten vom Nachfrager zu tragen sind.

5. axando als Vermittler

axando stellt nur den Kontakt zwischen Nachfrager und Anbieter auf, d.h. an den eigentlichen Geschäftsvereinbarungen zwischen den Parteien ist axando nicht beteiligt und somit auch nicht für den Erfolg verantwortlich. axando verlangt für die Vermittlungsleistung keinerlei Vergütung.

6. Auswahl der Experten

Sollte für die angefragte Leistung kein Kontakt in unserer Datenbank vorhanden sein wird dies dem Nachfrager mitgeteilt, ansonsten wird ein direkter Kontakt zum möglichen Wissens-Anbieter durch Nennung der hinterlegten Kontaktdaten hergestellt.